Unsere Rechtsgebiete
Sozialrecht
Der Fachbereich Sozialrecht umfasst insbesondere das Sozialversicherungsrecht, also die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Unfallversicherung und viele weitere Rechtsgebiete.
Aufgrund unserer umfangreichen Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts sowie ständiger Fortbildungen auf diesem Gebiet verfügt unsere Kanzlei hierüber umfassende Kenntnisse.
Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen in der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen von Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Selbstständigen, Arbeitgebern, Patienten, Behinderten, Rentnern gegenüber der Bundesagenturen für Arbeit, Jobcentern, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Pflegekassen, Krankenkassen, Familienkasse, Landkreis usw. im Rahmen von Widerspruchs- und ggf. anschließenden Klageverfahren.
Der Fachbereich Sozialrecht umfasst insbesondere das Sozialversicherungsrecht, also die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Unfallversicherung und viele weitere Rechtsgebiete.
Aufgrund unserer umfangreichen Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts sowie ständiger Fortbildungen auf diesem Gebiet verfügt unsere Kanzlei hierüber umfassende Kenntnisse.
Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen in der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen von Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Selbstständigen, Arbeitgebern, Patienten, Behinderten, Rentnern gegenüber der Bundesagenturen für Arbeit, Jobcentern, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Pflegekassen, Krankenkassen, Familienkasse, Landkreis usw. im Rahmen von Widerspruchs- und ggf. anschließenden Klageverfahren.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Arbeitsrecht ist überwiegend zwingendes Recht, abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn diese den Arbeitnehmer günstiger stellen. Für die arbeitsrechtlichen Regelungen gilt das Rangprinzip: (1) Gesetz; (2) Tarifvertrag; (3) Betriebsvereinbarung; (4) Arbeitsvertrag; (5) Direktionsrecht.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft miteinander verbundenen natürlichen Personen und angrenzende Rechtsgebiete. Dazu gehören Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung und die Beziehungen der Familien zum Staat.
Seit über 30 Jahren vertreten wir in Sachsen unsere Mandanten erfolgreich in Trennungs-, Scheidungs-, Vaterschafts-, Unterhalts-, Sorgerechts-, Vermögens-, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten vorgerichtlich und in den familiengerichtlichen Verfahren.